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Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

IHK-Prüfung für Sicherheitskräfte – qualifiziert für anspruchsvolle Schutz- und Sicherheitsaufgaben.

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📋 Beschreibung

Was ist die Prüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“?

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung umfasst ein breites Spektrum an sicherheitsrelevanten Themenfeldern. Im Bereich Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln werden Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, im Bürgerlichen Recht, im Gewerberecht sowie im Umgang mit den Jedermannsrechten und dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geprüft. Dazu gehören unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz, die Bewachungsverordnung und relevante Unfallverhütungsvorschriften der DGUV. Auch arbeitsrechtliche Grundlagen und der Umgang mit Betriebsverfassungsrecht sind Bestandteil der Prüfung.

Im Bereich Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik beschäftigst du dich mit der Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen, Brandschutz, Arbeitsschutz und dem Einsatz technischer Hilfsmittel wie Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung und Zutrittskontrollsystemen. Darüber hinaus werden Themen wie Kommunikation, Deeskalation, situationsgerechtes Verhalten sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Du solltest auch mit den Grundlagen des Qualitätsmanagements und der Dokumentation von Sicherheitsvorfällen vertraut sein.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus mehreren Klausuren zu den verschiedenen Handlungsbereichen, die in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden und jeweils zwischen 60 und 120 Minuten dauern. Im mündlichen Teil findet ein situationsbezogenes Fachgespräch statt, in dem du nachweisen musst, dass du das erlernte Wissen praxisnah anwenden kannst. Die Prüfung ist bestanden, wenn du in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielst. Einzelne nicht bestandene Bereiche können in einer Wiederholungsprüfung erneut abgelegt werden.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle Prüfungsbereiche abdeckt. Arbeite gezielt die relevanten Gesetze und Verordnungen durch, insbesondere das Strafgesetzbuch, das BGB, die GewO und die Bewachungsverordnung. Nutze praxisnahe Fallbeispiele, um das Gelernte in realistische Szenarien zu übertragen, und wiederhole regelmäßig bereits durchgearbeitete Themen. Lerngruppen können dabei helfen, schwierige Inhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und offene Fragen zu klären. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

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Häufige Prüfungsfragen: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.

Frage 1: In einer Produktionshalle bricht ein Brand an einer CNC-Maschine aus. Kühlschmierstoff (Öl) brennt. Welches Löschmittel ist geeignet?

Richtige Antwort: B — ABC-Pulverlöscher oder Schaumlöscher für Brandklasse B

Brennendes Öl gehört zur Brandklasse B (flüssige oder flüssig werdende Stoffe). ABC-Pulver und Schaum sind geeignet und wirksam. Antwort a) ist falsch – Wasser auf brennendes Öl kann eine gefährliche Fettexplosion verursachen. Antwort c) ist zwar grundsätzlich für Brandklasse B zugelassen, jedoch in großen Produktionshallen wegen der schnellen Verflüchtigung wenig wirksam und bei größeren Bränden unzureichend. Antwort d) betrifft Speisefette (Fritteusen), nicht Industrieöle. Merksatz: Brennendes Öl = Brandklasse B, niemals Wasser!

Frage 2: Ein Kollege sagt im Funk: 'Zentrale, vor Halle 5 stehen verdächtige Personen, bitte mal schauen.' Was ist an dieser Meldung fehlerhaft?

Richtige Antwort: C — Er hat seinen eigenen Funkrufnamen nicht genannt – die Meldung ist nicht zuordenbar

Im Funkverkehr gilt: Jede Meldung muss den eigenen Rufnamen enthalten, damit die Zentrale den Absender zuordnen kann (z. B. 'Zentrale von Posten 3, vor Halle 5 …'). Ohne Selbstidentifikation kann die Zentrale weder rückfragen noch dokumentieren, wer gemeldet hat. Zusätzlich fehlen Details wie Personenanzahl und ein konkretes Handlungsersuchen (b), aber die fehlende Identifikation ist der grundlegende Protokollfehler. Merksatz: Ohne Rufnamen keine Zuordnung – erst identifizieren, dann melden!

Frage 3: Ein Mann bricht nachts in eine Apotheke ein, um Medikamente für seine schwer kranke Frau zu holen. Welche Rechtfertigung kommt in Betracht?

Richtige Antwort: B — Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB, da das geschützte Interesse wesentlich überwiegt

§ 34 StGB (rechtfertigender Notstand) erlaubt Eingriffe in fremde Rechtsgüter, wenn das geschützte Interesse wesentlich überwiegt. Leben und Gesundheit überwiegen Eigentum. § 35 StGB schließt nur die Schuld aus, die Tat bleibt rechtswidrig – und die Frage zielt auf eine Rechtfertigung. Notwehr (§ 32) erfordert einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff eines Menschen, nicht eine Krankheit. Merksatz: § 34 rechtfertigt die Tat, § 35 entschuldigt nur den Täter!

Frage 4: Ein Jugendlicher (16) wird nachts um 1 Uhr allein auf Ihrem Werksgelände angetroffen. Er hat nichts gestohlen. Dürfen Sie seine Eltern verständigen?

Richtige Antwort: B — Nein, Sie dürfen nur die Polizei informieren, da Sie keine hoheitlichen Befugnisse haben

Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse und keine Rechtsgrundlage, eigenständig Maßnahmen gegenüber Minderjährigen zu ergreifen. Die korrekte Vorgehensweise ist, die Polizei zu verständigen, die dann ggf. das Jugendamt oder die Erziehungsberechtigten einschaltet (§§ 8, 42 SGB VIII). Falsch ist A: Es gibt keine gesetzliche Pflicht für private Sicherheitskräfte. Merksatz: Hoheitliche Aufgaben gehören zur Polizei – nicht zum Sicherheitsdienst.

Frage 5: Ein Jugendlicher sprayt eine Hauswand und flieht. Sie sind als Sicherheitskraft vor Ort. Wie handeln Sie verhältnismäßig?

Richtige Antwort: B — Täterbeschreibung notieren, Polizei verständigen und Spuren sichern

Verhältnismäßigkeit verlangt das mildeste wirksame Mittel. Körperliche Gewalt (a) ist bei einem flüchtenden Sprayer unverhältnismäßig. § 127 StPO erlaubt Festnahme bei frischer Tat, aber nicht gewaltsames Verfolgen. Personalienermittlung (c) steht nur der Polizei zu (§ 163b StPO). Irrtum (d): § 303 StGB ist eine Straftat, die grundsätzlich ein Festnahmerecht auslöst. Merksatz: Beobachten, melden, sichern – nicht selbst Polizei spielen!

Frage 6: Ein Besucher beleidigt Sie massiv bei der Zutrittskontrolle. Dürfen Sie ihn deshalb nach §127 StPO vorläufig festnehmen?

Richtige Antwort: B — Nein, denn die Voraussetzungen Fluchtgefahr oder unklare Identität fehlen hier regelmäßig

Beleidigung (§185 StGB) ist zwar eine Straftat, aber §127 StPO setzt voraus, dass der Täter auf frischer Tat betroffen ist UND entweder fluchtverdächtig ist ODER seine Identität nicht sofort feststellbar ist. Bei einem kontrollierten Besucher liegen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vor. Hausverbot und Anzeige sind die richtigen Mittel. Falsch d): Beleidigung ist eine Straftat. Merksatz: Nicht jede Straftat rechtfertigt eine Festnahme!

Frage 7: Im Industriepark beobachten Sie, wie ein Fremder Fotos von der Trafostation macht. Er zeigt einen Presseausweis. Wie reagieren Sie?

Richtige Antwort: A — Das Fotografieren sofort untersagen, da Presseausweise im privaten Bereich keine Berechtigung geben

Ein Presseausweis berechtigt nicht zum Betreten oder Fotografieren auf privatem Gelände. Das Hausrecht gilt uneingeschränkt (§§ 858, 903 BGB). Höflich aber bestimmt untersagen und an die Pressestelle verweisen. C ist falsch: Eigenmächtiges Löschen ist unzulässig (Sachbeschädigung/Nötigung). D ist falsch: Bloßes Fotografieren allein rechtfertigt keine Festnahme. Merksatz: Pressefreiheit endet am Werkstor – Hausrecht geht vor.

Frage 8: Nach einem tätlichen Angriff auf Sie im Dienst sind Sie emotional aufgewühlt. Ihr Schichtleiter bietet ein Gespräch an. Wie heißt dieses Verfahren?

Richtige Antwort: B — Einsatznachbesprechung (Debriefing)

Ein Debriefing (Einsatznachbesprechung) dient der psychischen Aufarbeitung belastender Ereignisse im Dienst. Es hilft, Traumafolgen vorzubeugen und das Erlebte strukturiert zu verarbeiten. A ist falsch: Supervision ist eine langfristige, regelmäßige Beratungsform, kein akutes Nachgespräch. C ist falsch: Mediation ist Konfliktlösung zwischen Parteien. Merksatz: Nach dem Einsatz kommt das Debriefing – Reden hilft, Schweigen belastet.

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