Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Was ist die Prüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“?

Die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) ist eine anerkannte Fortbildungsprüfung im privaten Sicherheitsgewerbe. Sie richtet sich an Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsdienst, die ihre fachlichen Kompetenzen auf ein höheres Niveau bringen und ihre beruflichen Chancen verbessern möchten. Die Prüfung basiert auf der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ und wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bewachungsgewerbe nachweist, oder wer eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bewachungsgewerbe vorweisen kann, von der mindestens drei Jahre zum Zeitpunkt der Prüfung zurückliegen dürfen. Die Qualifikation liegt oberhalb der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und eröffnet dir erweiterte Einsatzmöglichkeiten, etwa im Werk- und Objektschutz, im Veranstaltungsschutz oder im öffentlichen Personennahverkehr.

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung umfasst ein breites Spektrum an sicherheitsrelevanten Themenfeldern. Im Bereich Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln werden Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, im Bürgerlichen Recht, im Gewerberecht sowie im Umgang mit den Jedermannsrechten und dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geprüft. Dazu gehören unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz, die Bewachungsverordnung und relevante Unfallverhütungsvorschriften der DGUV. Auch arbeitsrechtliche Grundlagen und der Umgang mit Betriebsverfassungsrecht sind Bestandteil der Prüfung.

Im Bereich Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik beschäftigst du dich mit der Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen, Brandschutz, Arbeitsschutz und dem Einsatz technischer Hilfsmittel wie Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung und Zutrittskontrollsystemen. Darüber hinaus werden Themen wie Kommunikation, Deeskalation, situationsgerechtes Verhalten sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Du solltest auch mit den Grundlagen des Qualitätsmanagements und der Dokumentation von Sicherheitsvorfällen vertraut sein.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus mehreren Klausuren zu den verschiedenen Handlungsbereichen, die in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden und jeweils zwischen 60 und 120 Minuten dauern. Im mündlichen Teil findet ein situationsbezogenes Fachgespräch statt, in dem du nachweisen musst, dass du das erlernte Wissen praxisnah anwenden kannst. Die Prüfung ist bestanden, wenn du in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielst. Einzelne nicht bestandene Bereiche können in einer Wiederholungsprüfung erneut abgelegt werden.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle Prüfungsbereiche abdeckt. Arbeite gezielt die relevanten Gesetze und Verordnungen durch, insbesondere das Strafgesetzbuch, das BGB, die GewO und die Bewachungsverordnung. Nutze praxisnahe Fallbeispiele, um das Gelernte in realistische Szenarien zu übertragen, und wiederhole regelmäßig bereits durchgearbeitete Themen. Lerngruppen können dabei helfen, schwierige Inhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und offene Fragen zu klären. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

Meister für Schutz und Sicherheit

Was ist die Prüfung „Meister für Schutz und Sicherheit“?

Die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit ist eine berufliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen. Sie richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus der Sicherheitsbranche, die Führungsaufgaben übernehmen und sich für leitende Positionen im Sicherheitsgewerbe qualifizieren möchten. Die Prüfung ist bundesweit durch eine eigene Fortbildungsverordnung geregelt. Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine vergleichbare Qualifikation sowie einschlägige Berufspraxis im Bereich Schutz und Sicherheit. Der Meisterabschluss entspricht dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und ist damit auf dem gleichen Niveau wie ein Bachelorabschluss eingestuft.

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung gliedert sich in mehrere Handlungsbereiche. Im Bereich „Schutz- und Sicherheitstechnik“ werden Kenntnisse über mechanische, elektronische und bauliche Sicherheitseinrichtungen sowie deren Planung und Einsatz geprüft. Der Handlungsbereich „Organisation“ umfasst die Planung und Steuerung von Sicherheitsdienstleistungen, Einsatzplanung, Qualitätsmanagement sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Kunden. Im Bereich „Führung und Personal“ geht es um Personalplanung, Mitarbeiterführung, Ausbildung sowie arbeitsrechtliche Grundlagen.

Darüber hinaus musst du dich mit relevanten Rechtsgrundlagen auseinandersetzen, darunter die Gewerbeordnung (GewO), das Bewachungsgewerberecht, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Arbeitsschutzgesetz. Auch betriebswirtschaftliche Themen wie Kalkulation, Angebotserstellung und Kostenrechnung spielen eine wichtige Rolle. Zusätzlich ist der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) erforderlich, sofern dieser nicht bereits vorliegt.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Teilen. Die schriftlichen Prüfungen werden in Form von situationsbezogenen Aufgabenstellungen in den einzelnen Handlungsbereichen durchgeführt und dauern je nach Prüfungsteil zwischen zwei und vier Stunden. Ergänzend findet ein situationsbezogenes Fachgespräch statt, in dem du deine Fähigkeit zur Analyse und Lösung praxisnaher Problemstellungen unter Beweis stellst. Jeder Prüfungsteil muss mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden werden. Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle Handlungsbereiche abdeckt. Arbeite intensiv mit den relevanten Gesetzestexten, da rechtliche Fragestellungen einen großen Teil der Prüfung ausmachen. Nutze praxisbezogene Fallbeispiele, um die Anwendung deines Wissens auf konkrete Situationen zu üben – das hilft dir besonders beim Fachgespräch. Bilde Lerngruppen mit anderen Prüfungskandidaten, um verschiedene Perspektiven kennenzulernen und Wissen gegenseitig zu festigen. Wiederhole regelmäßig bereits gelernte Inhalte, damit das Wissen langfristig sitzt. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

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