Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
IHK-Weiterbildung für Führungskräfte in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen – jetzt online üben!
📋 Beschreibung
Was ist die Prüfung „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“?
Prüfungsinhalte und Themen
Die Prüfung gliedert sich in sechs Handlungsbereiche, die das gesamte Spektrum des Managements im Gesundheits- und Sozialwesen abdecken. Dazu gehören: Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse; Steuern von Qualitätsmanagementprozessen; Gestalten von Schnittstellen und Projekten; Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen; Führen und Entwickeln von Personal sowie Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen. Du musst dich also sowohl mit betriebswirtschaftlichen Grundlagen wie Finanzierung, Controlling und Rechnungswesen als auch mit branchenspezifischen Themen wie Sozialgesetzgebung, Qualitätsmanagement und Personalführung auseinandersetzen.
Relevante rechtliche Grundlagen, die du kennen solltest, umfassen insbesondere das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sowie arbeitsrechtliche Vorschriften. Auch Kenntnisse im Datenschutz, im Hygienemanagement und in der Qualitätssicherung nach gängigen Standards werden geprüft.
Ablauf und Rahmenbedingungen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst drei Situationsaufgaben, die an zwei Prüfungstagen bearbeitet werden – die Bearbeitungszeiten liegen bei jeweils 150 bis 180 Minuten pro Aufgabe. Nach Bestehen des schriftlichen Teils folgt eine mündliche Prüfung, die aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch besteht. Die Präsentation dauert in der Regel 10 bis 15 Minuten, das Fachgespräch weitere 20 Minuten. Zum Bestehen musst du in jeder Prüfungsleistung mindestens ausreichende Ergebnisse (50 Punkte) erzielen. Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden.
Tipps zur Vorbereitung
Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle sechs Handlungsbereiche abdeckt. Arbeite intensiv mit den relevanten Gesetzestexten, insbesondere den Sozialgesetzbüchern, damit du in der Prüfung sicher argumentieren kannst. Übe das Lösen von Situationsaufgaben unter realistischen Zeitbedingungen, denn Zeitmanagement ist in der schriftlichen Prüfung entscheidend. Nutze Lerngruppen, um komplexe Themen wie Qualitätsmanagement oder Finanzierung gemeinsam zu durchdringen, und trainiere deine Präsentationskompetenz für die mündliche Prüfung. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.
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Häufige Prüfungsfragen: Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.
Frage 1: Pflegekräfte eines Heims sind trotz übertariflicher Bezahlung unzufrieden. Eine Befragung zeigt fehlende Anerkennung als Hauptursache. Welche Theorie erklärt dies?
Richtige Antwort: B — Zwei-Faktoren-Theorie nach Herzberg
Herzberg unterscheidet Hygienefaktoren (z. B. Gehalt) und Motivatoren (z. B. Anerkennung). Gutes Gehalt verhindert Unzufriedenheit, schafft aber keine Zufriedenheit. Fehlende Anerkennung als Motivator erklärt die Unzufriedenheit trotz guter Bezahlung. a) Maslow ordnet Bedürfnisse hierarchisch, differenziert aber nicht zwischen Hygiene- und Motivationsfaktoren. c) McGregor beschreibt Menschenbilder von Führungskräften. d) Vroom erklärt Motivation über Erwartung und Wertigkeit. Merksatz: "Gehalt macht nicht zufrieden – es verhindert nur Unzufriedenheit (Herzberg)."
Frage 2: Ein Krankenhaus stellt seinen Dienstplan auf eine Software um. Pflegekräfte klagen über häufige Wechsel zwischen Früh- und Nachtschicht. Welche Regel ist bei der Dienstplangestaltung vorrangig?
Richtige Antwort: A — Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten nach ArbZG
§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vor. In Krankenhäusern kann diese nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich erfolgt. b) ist kein gesetzliches Erfordernis. c) ist wünschenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. d) ergibt sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers – eine schriftliche Zustimmung ist nicht erforderlich. Merksatz: 11 Stunden Ruhe sind der gesetzliche Regelfall – Verkürzung nur mit Ausgleich.
Frage 3: Eine Stationsleitung bemerkt, dass eine Pflegekraft Kollegen mobbt. Die Leitung dokumentiert Vorfälle und führt ein Gespräch. Die Pflegekraft ändert ihr Verhalten nicht. Welcher Schritt folgt arbeitsrechtlich?
Richtige Antwort: B — Abmahnung mit konkreter Benennung des Fehlverhaltens
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich (ständige BAG-Rechtsprechung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Sie muss das Fehlverhalten konkret benennen und Konsequenzen bei Wiederholung androhen. Sofortige fristlose Kündigung scheitert am fehlenden Abmahnungserfordernis. Gehaltskürzung ist arbeitsrechtlich kein zulässiges Disziplinarmittel. Versetzung ohne Anhörung verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Merksatz: Erst abmahnen, dann kündigen – die Abmahnung ist die gelbe Karte.
Frage 4: Ein ambulanter Pflegedienst erhält eine Anfrage der Polizei nach Gesundheitsdaten eines Patienten. Welche Aussage ist datenschutzrechtlich korrekt?
Richtige Antwort: C — Eine Herausgabe ohne Einwilligung des Patienten ist grundsätzlich unzulässig, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht
Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB) und dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO. Ohne Einwilligung oder gesetzliche Offenbarungspflicht ist eine Weitergabe unzulässig. a) zu eng gefasst – ein richterlicher Beschluss ist eine mögliche, aber nicht die einzige gesetzliche Grundlage. b) falsch – Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber der Polizei. d) der DSB berät, entscheidet aber nicht. Merksatz: Schweigepflicht gilt auch gegenüber der Polizei – nur das Gesetz kann sie brechen.
Frage 5: Ein Pflegeheim führt Bezugspflege ein. Jede Pflegekraft betreut fest zugeordnete Bewohner. Welchem Organisationsprinzip entspricht dies?
Richtige Antwort: B — Bezugspflege (Primary Nursing) mit fester Zuordnung von Bewohnern zu einer verantwortlichen Pflegekraft
Bezugspflege (Primary Nursing) bedeutet, dass eine Pflegekraft dauerhaft für bestimmte Bewohner zuständig ist und deren Pflege ganzheitlich plant und verantwortet. Funktionspflege teilt nach Tätigkeiten (z. B. Medikamente, Körperpflege), nicht nach Personen. Bereichspflege ordnet Pflegekräfte einem räumlichen Bereich zu, ohne durchgängige 1:1-Verantwortung. Modul- und Gruppenpflege nutzen keine dauerhafte 1:1-Zuordnung. Merksatz: Bezugspflege = eine Pflegekraft, ein Bewohner, volle Verantwortung.
Frage 6: Ein Pflegedienst kalkuliert einen neuen Leistungskomplex. Variable Kosten: 22 €, Fixkostenanteil: 8 €. Der Kostenträger erstattet 28 €. Wie ist die Situation betriebswirtschaftlich zu bewerten?
Richtige Antwort: B — Verlustbringend, da der Erlös die Vollkosten von 30 € nicht deckt
Vollkosten = variable Kosten (22 €) + Fixkosten (8 €) = 30 €. Der Erlös von 28 € deckt die Vollkosten nicht – es entsteht ein Verlust von 2 € pro Leistung. a) ignoriert die Fixkosten – der positive Deckungsbeitrag (6 €) bedeutet kurzfristig eine Fixkostenteildeckung, langfristig jedoch Verlust. c) ist rechnerisch falsch (DB = 28 − 22 = 6 €, Fixkosten = 8 €). d) Die Stückverlustbetrachtung ist auch ohne Fallzahl möglich. Merksatz: Erlös < Vollkosten = Verlust pro Stück.
Frage 7: Ein MVZ analysiert die Altersstruktur im Einzugsgebiet. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt von 20 auf 30 %. Welcher Fachbegriff beschreibt dies?
Richtige Antwort: B — Demografischer Wandel
Der demografische Wandel beschreibt die Verschiebung der Altersstruktur hin zu einem höheren Anteil älterer Menschen bei gleichzeitig sinkender Geburtenrate. Epidemiologische Transition meint den Wandel von Infektions- zu chronischen Krankheiten. Morbiditätskompression beschreibt die Verdichtung von Krankheitslast auf die letzten Lebensjahre. Adverse Selektion ist ein versicherungsökonomischer Begriff für Negativauslese. Merksatz: Mehr Alte, weniger Junge = demografischer Wandel.
Frage 8: Ein öffentlicher Gesundheitsdienst plant Impfkampagnen. Er analysiert Bevölkerungsalterung und steigende Pflegequoten. Welches Konzept beschreibt diese gesellschaftliche Entwicklung?
Richtige Antwort: B — Demografischer Wandel
Der demografische Wandel beschreibt die Veränderung der Bevölkerungsstruktur durch sinkende Geburtenraten und steigende Lebenserwartung. Die epidemiologische Transition bezeichnet den historischen Wandel von Infektions- zu chronischen Erkrankungen, die Morbiditätskompression die Verkürzung der Krankheitsphase im Alter, das Gesundheitsparadoxon die subjektiv gute Gesundheitseinschätzung trotz objektiver Einschränkungen. Merksatz: Weniger Junge + mehr Alte = demografischer Wandel.
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