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Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)

Höchste technisch-kaufmännische IHK-Weiterbildung für Führungskräfte an der Schnittstelle von Technik und Management.

📝 500 Übungsfragen
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📋 Beschreibung

Was ist der Geprüfte Technische Betriebswirt (IHK)?

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich in drei große Teile. Im ersten Teil geht es um wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse: Hier werden Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition sowie Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft geprüft. Der zweite Teil behandelt Management und Führung und umfasst Themen wie Organisation und Unternehmensführung, Personalmanagement, Informations- und Kommunikationstechniken sowie Projektmanagement. Im dritten Teil erarbeitest du eine praxisorientierte Projektarbeit mit anschließender Präsentation und Fachgespräch, in der du nachweist, dass du komplexe betriebliche Problemstellungen eigenständig lösen kannst.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die schriftlichen Prüfungen der ersten beiden Teile bestehen aus mehreren Klausuren, die an verschiedenen Prüfungstagen abgelegt werden. Jede Klausur dauert in der Regel zwischen zwei und drei Stunden. Der dritte Prüfungsteil — die Projektarbeit — wird nach Bestehen der schriftlichen Prüfungen angefertigt. Du hast dafür 30 Kalendertage Zeit. Anschließend folgen eine Präsentation und ein Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss. Jeder Prüfungsteil muss mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden werden. Die Prüfungsgebühren variieren je nach IHK und liegen erfahrungsgemäß im mittleren dreistelligen Bereich. Die Anmeldung erfolgt direkt bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer. Vorbereitungslehrgänge werden sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend angeboten und dauern je nach Format zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Tipps für deine Vorbereitung

Erstelle dir frühzeitig einen realistischen Lernplan, der alle Prüfungsteile abdeckt, und plane feste Lernzeiten in deinen Alltag ein. Besonders beim Rechnungswesen und bei Investitionsrechnung hilft es, viele Übungsaufgaben durchzurechnen, bis die Rechenwege sicher sitzen. Verbinde die theoretischen Inhalte so oft wie möglich mit Beispielen aus deinem beruflichen Alltag — das erleichtert das Verständnis und hilft dir, das Wissen in der Prüfung gezielt abzurufen. Nutze außerdem alte Prüfungsaufgaben, um dich mit dem Aufgabenformat und dem Zeitdruck vertraut zu machen. Auf deinePruefung.de kannst du kostenlos mit über 500 Übungsfragen trainieren — ohne Anmeldung und ohne Kosten.

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Häufige Prüfungsfragen: Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)

Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.

Frage 1: Ein Geschäftsführer möchte personenbezogene Kundendaten an einen Dienstleister in die USA übermitteln. Welche Voraussetzung muss nach DSGVO zwingend erfüllt sein?

Richtige Antwort: B — Geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln (SCCs) nach Art. 46 DSGVO müssen vorliegen

Art. 44 ff. DSGVO: Datenübermittlung in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss erfordert geeignete Garantien, z.B. Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2c DSGVO). Mündliche Einwilligung (a) erfüllt nicht die Formvorgaben. Ein Totalverbot (c) existiert nicht. Angemessenheitsbeschlüsse erlässt die EU-Kommission, nicht die Bundesregierung (d). Hinweis: Seit 2023 existiert das EU-US Data Privacy Framework für zertifizierte US-Unternehmen – für nicht zertifizierte bleiben SCCs der Standardweg. Merksatz: Kein Angemessenheitsbeschluss? Dann SCCs – die DSGVO-Brücke über den Atlantik!

Frage 2: Ein GmbH-Gesellschafter will seinen Anteil an einen Dritten verkaufen. Die anderen Gesellschafter widersprechen. Was gilt zwingend nach GmbHG für die Übertragung?

Richtige Antwort: B — Die Abtretung bedarf eines notariell beurkundeten Vertrags

§ 15 Abs. 3 GmbHG: Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags. Dies ist zwingendes Recht und kann nicht durch Satzung abbedungen werden. (a) falsch: GmbH-Anteile sind nicht frei handelbar wie Aktien. (c) falsch: Die notarielle Form ist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung, kein Mehrheitsbeschluss. (d) falsch: Die Satzung kann Zustimmungserfordernisse (Vinkulierung) vorsehen (§ 15 Abs. 5 GmbHG). Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 3 GmbHG. Merksatz: GmbH-Anteile wechseln nur beim Notar den Besitzer!

Frage 3: Ein Händler kauft Ware unter Eigentumsvorbehalt und übereignet sie per Sicherungsübereignung an seine Bank. Der Lieferant verlangt die Ware zurück. Wer hat Vorrang?

Richtige Antwort: B — Der Lieferant, da der Käufer kein unbelastetes Eigentum übertragen konnte

§ 449 BGB: Unter Eigentumsvorbehalt bleibt der Lieferant Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung. Der Käufer kann kein Eigentum übertragen, das er nicht hat (nemo plus iuris). Gutgläubiger Erwerb der Bank scheitert an § 933 BGB, da bei Sicherungsübereignung nur Besitzkonstitut vereinbart wird und keine tatsächliche Übergabe stattfindet. c) Anteilige Teilung ist gesetzlich nicht vorgesehen. d) Besitz begründet kein Eigentum. Merksatz: Eigentumsvorbehalt schlägt Sicherungsübereignung.

Frage 4: Ein GmbH-Gesellschafter haftet persönlich für Firmenverbindlichkeiten. Wann ist dies möglich?

Richtige Antwort: B — Wenn der Gesellschafter als faktischer Geschäftsführer handelt und die Insolvenzantragspflicht verletzt

§ 15a InsO, BGH-Rechtsprechung zur Durchgriffshaftung: Grundsätzlich haftet der GmbH-Gesellschafter nur mit seiner Einlage (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Persönliche Haftung tritt ein, wenn er als faktischer Geschäftsführer agiert und dabei Pflichten wie die Insolvenzantragspflicht verletzt. Zahlungsunfähigkeit allein begründet keine Gesellschafterhaftung, ebenso wenig Stammkapitalunterschreitung oder Anteilshöhe. Merksatz: GmbH schützt – außer der Gesellschafter spielt Geschäftsführer.

Frage 5: Ein Unternehmer nutzt sein eigenes Gebäude für die Produktion und setzt dafür 3.000 €/Monat in der Kostenrechnung an. Um welche Kostenart handelt es sich?

Richtige Antwort: C — Kalkulatorische Miete

Kalkulatorische Miete ist eine Zusatzkostenart ohne entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung. Sie wird angesetzt, wenn eigene Räume betrieblich genutzt werden, um Kostenvergleichbarkeit mit mietenden Unternehmen herzustellen. Kalkulatorische Abschreibung betrifft den Werteverzehr von Anlagegütern, kalkulatorische Zinsen das gebundene Eigenkapital, pagatorische Kosten sind zahlungsgleiche Kosten. Merksatz: Eigenes Gebäude = kalkulatorische Miete für faire Kostenvergleichbarkeit.

Frage 6: Nach einer Fusion blockieren Mitarbeiter neue Prozesse und halten an alten Abläufen fest. Welches Modell beschreibt die Phasen erfolgreicher Veränderung?

Richtige Antwort: B — 3-Phasen-Modell von Lewin (Auftauen–Verändern–Einfrieren)

Lewins 3-Phasen-Modell (Unfreezing–Moving–Refreezing) zeigt, dass alte Strukturen erst aufgetaut werden müssen, bevor Veränderungen greifen und stabilisiert werden können. Die Mitarbeiter stecken in der Phase vor dem Auftauen. Maslow erklärt Motivation, Porter analysiert Wertschöpfungsketten, BCG klassifiziert Produktportfolios – keines davon betrifft Veränderungsprozesse. Merksatz: Erst auftauen, dann verändern, dann einfrieren – ohne Schritt 1 scheitert jede Fusion.

Frage 7: Ein Betriebsrat fordert die Aufstellung eines Sozialplans nach Ankündigung von 30 Entlassungen in einem Betrieb mit 250 Mitarbeitern. Ab welcher Entlassungszahl greift die Sozialplanpflicht bei dieser Betriebsgröße?

Richtige Antwort: C — Sozialplanpflicht besteht bei jeder Betriebsänderung unabhängig von der Entlassungszahl

§ 112 i.V.m. § 111 BetrVG: Die Sozialplanpflicht knüpft an das Vorliegen einer Betriebsänderung an, nicht an eine bestimmte Entlassungszahl. Die Schwellenwerte in § 112a BetrVG betreffen lediglich die Erzwingbarkeit des Sozialplans bei reinem Personalabbau, nicht die grundsätzliche Verhandlungspflicht. Hinweis: § 111 BetrVG setzt Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern voraus. Merksatz: Betriebsänderung erkannt – Sozialplan ist Pflicht, nicht die Kopfzahl entscheidend.

Frage 8: Ein Konzern führt Microsoft Teams ein und speichert Chatverläufe auf US-Servern. Der Datenschutzbeauftragte verlangt eine Maßnahme. Welche ist nach DSGVO zwingend erforderlich?

Richtige Antwort: B — Abschluss von Standardvertragsklauseln (SCC) für den Drittlandtransfer

Datentransfer in Drittländer wie die USA erfordert nach Art. 46 DSGVO geeignete Garantien, z. B. Standardvertragsklauseln (SCC). Seit 2023 besteht zwar der EU-US Data Privacy Framework als Angemessenheitsbeschluss, SCCs bleiben aber das Standardinstrument zur Absicherung und sind prüfungsrelevant. a) reicht allein nicht für Drittlandtransfer. c) wäre praxisfremd. d) ist unverhältnismäßig. Merksatz: Daten in Drittland = SCC oder Angemessenheitsbeschluss nötig.

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