Fachmann für kaufmännische Betriebsführung HWO
Teil III der Meisterprüfung: Kaufmännische Betriebsführung im Handwerk (HwO)
📋 Beschreibung
Was ist die Prüfung „Fachmann für kaufmännische Betriebsführung HWO“?
Prüfungsinhalte und Themen
Die Prüfung gliedert sich in drei große Handlungsbereiche. Im Bereich Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen lernst du, unternehmerische Entscheidungen auf Basis von Kennzahlen, Marktanalysen und Unternehmensstrategien zu treffen. Du beschäftigst dich mit Rechtsformen, Kooperationsmöglichkeiten und der Positionierung deines Betriebs im Wettbewerb.
Der zweite Bereich umfasst die Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten. Hier geht es um Businesspläne, Finanzierungskonzepte, Fördermittel und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Im dritten Bereich Unternehmensführungsstrategien entwickeln stehen Themen wie Rechnungswesen, Controlling, Personalmanagement, Marketing und die Organisation betrieblicher Abläufe im Mittelpunkt. Du lernst, Jahresabschlüsse zu lesen, Investitionsentscheidungen zu treffen und steuerliche Grundlagen anzuwenden. Ergänzend spielen arbeitsrechtliche Vorschriften, Versicherungen und das Vertragsrecht eine wichtige Rolle.
Ablauf und Rahmenbedingungen
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und besteht aus handlungsorientierten Aufgaben, die sich an praxisnahen betrieblichen Situationen orientieren. Du bearbeitest komplexe Fallaufgaben aus den drei Handlungsbereichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Stunden, aufgeteilt auf die einzelnen Prüfungsteile. Zum Bestehen musst du in jedem Handlungsbereich mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Solltest du in einem Bereich knapp unter der Bestehensgrenze liegen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden. Die Prüfung wird von den Handwerkskammern abgenommen und kann in der Regel zweimal wiederholt werden.
Tipps zur Vorbereitung
Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und arbeite die drei Handlungsbereiche systematisch durch. Konzentriere dich besonders auf das Rechnungswesen und die Kalkulation, da diese Themen erfahrungsgemäß stark gewichtet werden. Nutze praxisnahe Fallbeispiele, um das Gelernte anzuwenden, und übe das Lesen und Interpretieren von Bilanzen und Kennzahlen. Erstelle dir Zusammenfassungen zu rechtlichen Grundlagen, damit du im Prüfungsstress schnell auf dein Wissen zugreifen kannst. Lerngruppen können helfen, komplexe betriebswirtschaftliche Zusammenhänge besser zu verstehen und verschiedene Lösungsansätze zu diskutieren. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.
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Häufige Prüfungsfragen: Fachmann für kaufmännische Betriebsführung HWO
Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.
Frage 1: Ein Malermeister plant das nächste Quartal. Anfangsbestand Konto: 15.000 €. Erwartete Einzahlungen: 45.000 €. Erwartete Auszahlungen: 58.000 €. Welche Aussage ist korrekt?
Richtige Antwort: B — Der Endbestand beträgt 2.000 €, die Liquidität ist knapp aber rechnerisch gesichert
Liquiditätsplanung: 15.000 + 45.000 − 58.000 = 2.000 €. Der Endbestand ist positiv, es besteht kein akuter Engpass – allerdings ist der Puffer sehr gering. A errechnet falsch einen negativen Bestand. C ignoriert den Anfangsbestand. D ist unpräzise und begründet falsch (nicht die Einzahlungen allein sichern die Liquidität, sondern der Anfangsbestand gleicht das Defizit aus). Merksatz: Liquidität = Anfangsbestand + Einzahlungen − Auszahlungen. Immer den Bestand einrechnen!
Frage 2: Ein Goldschmied will einen Betrieb übernehmen. Der Verkäufer verlangt 250.000 €. Der Substanzwert liegt bei 180.000 €, der Ertragswert bei 220.000 €. Was ist der originäre Goodwill?
Richtige Antwort: B — 40.000 € (Differenz zwischen Ertragswert und Substanzwert)
Der originäre Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) ergibt sich als Differenz zwischen Ertragswert und Substanzwert: 220.000 − 180.000 = 40.000 €. Er bildet den immateriellen Mehrwert ab (Kundenstamm, Ruf, Know-how). A verwechselt den originären mit dem derivativen Goodwill (Kaufpreis minus Substanzwert). C ist nur der Aufpreis über den Ertragswert. D ist abwegig. Merksatz: Originärer Goodwill = Ertragswert minus Substanzwert – der Wert des Unsichtbaren!
Frage 3: Ein Malerbetrieb mit 10 Mitarbeitern will Kurzarbeit anmelden. Ein Geselle verweigert die Zustimmung zur Kurzarbeit. Welche Aussage ist korrekt?
Richtige Antwort: B — Ohne arbeitsvertragliche, tarifliche oder betriebliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht einseitig anordnen
Kurzarbeit greift in den Arbeitsvertrag ein (Reduzierung von Arbeitszeit und Entgelt). Ohne Rechtsgrundlage – Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Klausel – kann der AG sie nicht einseitig anordnen. Die Bewilligung von KuG durch die Agentur für Arbeit ersetzt nicht die arbeitsrechtliche Grundlage. Das Direktionsrecht (§ 106 GewO) deckt keine Entgeltminderung. Merksatz: Kurzarbeit braucht immer eine arbeitsrechtliche Rechtsgrundlage!
Frage 4: Ein Malerbetrieb erfasst Lohnkosten, Materialkosten und Abschreibungen. Welche dieser Kostenarten zählt zu den kalkulatorischen Kosten?
Richtige Antwort: B — Kalkulatorische Abschreibung auf den Firmenwagen
Kalkulatorische Abschreibungen sind Anderskosten der KLR, die vom bilanziellen AfA-Wert abweichen können und den tatsächlichen Werteverzehr auf Basis von Wiederbeschaffungswerten erfassen. a/d) falsch: Löhne und SV-Beiträge sind Grundkosten (= aufwandsgleich). c) falsch: Material ist ebenfalls eine Grundkostenart. Merksatz: Kalkulatorische Kosten weichen bewusst vom buchhalterischen Aufwand ab – sie bilden den realen Werteverzehr in der KLR ab.
Frage 5: Ein Dachdeckermeister hat ein Disagio von 2.400 € bei Darlehensaufnahme gezahlt. Wie ist das Disagio in der Bilanz zu behandeln?
Richtige Antwort: B — Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ansetzen und über die Laufzeit auflösen
Nach §250 Abs. 3 HGB besteht ein Wahlrecht: Das Disagio darf als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) aktiviert und planmäßig über die Kreditlaufzeit aufgelöst werden. Dies verteilt den Zinsaufwand periodengerecht. a) ist falsch, weil es das Wahlrecht leugnet und nur Sofortaufwand zulässt, c) ist falsch bilanziert, d) ist keine immaterielle Anlage. Merksatz: Disagio = Wahlrecht: ARAP über die Laufzeit oder sofort als Aufwand.
Frage 6: Ein SHK-Meister will seine Unternehmensziele kaskadieren. Er leitet aus dem strategischen Ziel 'Marktführer im Umkreis' operative Teilziele ab. Welches Prinzip wendet er an?
Richtige Antwort: A — Top-down-Planung
Beim Top-down-Prinzip werden übergeordnete Ziele auf untere Ebenen heruntergebrochen (kaskadiert). Die Unternehmensleitung gibt die Ziele vor, die dann stufenweise konkretisiert werden. Beim Bottom-up-Verfahren melden untere Ebenen Ziele nach oben, beim Gegenstromverfahren werden beide Richtungen kombiniert. Die EKS nach Mewes ist eine Wettbewerbsstrategie, kein Planungsprinzip. Merksatz: Top-down = Kaskadieren von oben nach unten.
Frage 7: Ein Elektrobetrieb mit 45 Mitarbeitern will Überstunden anordnen. Der Betriebsrat widerspricht. Welches Recht hat der Betriebsrat nach §87 BetrVG?
Richtige Antwort: C — Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeitregelung
Nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit (Überstunden). Ohne Zustimmung darf der AG keine Überstunden anordnen. a/b) falsch: es ist kein bloßes Informations- oder Beratungsrecht. d) falsch: BR vertritt die Belegschaft, braucht aber nicht deren Einzelzustimmung. Merksatz: Überstunden = erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrats.
Frage 8: Ein Elektrobetrieb mit 12 Mitarbeitern führt eine elektronische Zeiterfassung ein. Ein Geselle verweigert die Nutzung und stempelt nicht. Welche arbeitsrechtliche Konsequenz ist zulässig?
Richtige Antwort: B — Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers
Die Einführung einer Zeiterfassung fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO). Ein Verstoß rechtfertigt zunächst eine Abmahnung. Fristlose Kündigung (a) erfordert schwerwiegendere Gründe oder wiederholten Verstoß nach Abmahnung. Gehaltskürzung (c) und unbezahlte Freistellung (d) sind ohne Rechtsgrund unzulässig. Merksatz: Erst abmahnen, dann kündigen – Verhältnismäßigkeit wahren.
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