Geprüfter Industriemeister Metall (IHK)
Bereite dich optimal auf die IHK-Prüfung zum Industriemeister Metall vor – mit realistischen Übungsfragen.
📋 Beschreibung
Was ist die Prüfung „Geprüfter Industriemeister Metall (IHK)“?
Prüfungsinhalte und Themen
Die Prüfung gliedert sich in zwei große Teile: den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationsteil und den handlungsspezifischen Qualifikationsteil. Die Basisqualifikationen umfassen die Bereiche Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb sowie Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten. Hier werden unter anderem Kenntnisse im Arbeitsrecht, Umweltrecht, in der Kostenrechnung und in der betrieblichen Organisation geprüft.
Im handlungsspezifischen Teil stehen die Handlungsbereiche Technik, Organisation sowie Führung und Personal im Mittelpunkt. Du musst nachweisen, dass du Fertigungsprozesse planen und steuern, Betriebsmittel einsetzen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden und Mitarbeiter führen kannst. Relevante Rechtsgrundlagen sind dabei unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, das Betriebsverfassungsgesetz sowie einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke der Metalltechnik.
Ablauf und Rahmenbedingungen
Die Basisqualifikationen werden ausschließlich schriftlich geprüft und bestehen aus mehreren Klausuren, die jeweils zwischen 60 und 150 Minuten dauern. Der handlungsspezifische Teil umfasst sowohl schriftliche Situationsaufgaben als auch ein situationsbezogenes Fachgespräch. Zusätzlich ist im Bereich Führung und Personal eine mündliche Prüfung vorgesehen. Jeder Prüfungsteil muss mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden werden. Nicht bestandene Prüfungsteile kannst du zweimal wiederholen, wobei bereits bestandene Teile angerechnet werden. Zwischen dem Ablegen der Basisqualifikationen und der handlungsspezifischen Prüfung dürfen in der Regel nicht mehr als fünf Jahre liegen.
Tipps zur Vorbereitung
Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen realistischen Lernplan, der alle Prüfungsbereiche abdeckt. Arbeite intensiv mit den relevanten Gesetzes- und Verordnungstexten, da diese in der Prüfung eine zentrale Rolle spielen. Nutze praxisnahe Fallbeispiele und Situationsaufgaben, um das vernetzte Denken über verschiedene Handlungsbereiche hinweg zu trainieren. Bilde Lerngruppen mit anderen Prüfungskandidaten, um komplexe Themen gemeinsam zu erarbeiten und unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen. Wiederhole regelmäßig bereits gelernte Inhalte, um dein Wissen dauerhaft zu festigen. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.
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Häufige Prüfungsfragen: Geprüfter Industriemeister Metall (IHK)
Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.
Frage 1: Ein Meister soll seinen Führungsstil an die Reifegrade seiner Mitarbeiter anpassen. Ein neuer Mitarbeiter ist motiviert, aber fachlich unerfahren. Welcher Führungsstil ist nach Hersey/Blanchard richtig?
Richtige Antwort: D — Überzeugen (Selling) – hohe Aufgaben- und hohe Beziehungsorientierung
Nach Hersey/Blanchard gilt bei niedrigem Reifegrad (geringe Kompetenz, hohe Motivation = R2) der Stil S2 'Selling': Der Meister erklärt Entscheidungen und gibt Orientierung, berücksichtigt aber die hohe Motivation. Telling (S1) wäre bei fehlender Motivation, Partizipieren (S3) bei hoher Kompetenz aber geringer Motivation, Delegieren (S4) bei hoher Kompetenz und hoher Motivation. Merksatz: Motiviert aber unerfahren = erklärend führen (Selling).
Frage 2: Ein Betrieb (300 MA) plant eine Betriebsänderung durch Stilllegung einer Abteilung. Der Betriebsrat fordert Verhandlungen. Worüber muss zwingend verhandelt werden?
Richtige Antwort: A — Über einen Sozialplan zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer
§ 112 BetrVG: Bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) ist ein Sozialplan zu verhandeln, der wirtschaftliche Nachteile ausgleicht. Die unternehmerische Entscheidung selbst ist nicht erzwingbar mitbestimmungspflichtig. Das Arbeitsgericht legt keine Abfindungen fest — die Einigungsstelle kann ersatzweise entscheiden. Sozialauswahl nach § 1 KSchG gilt unabhängig vom Sozialplan. Merksatz: Betriebsänderung = Interessenausgleich + Sozialplan!
Frage 3: Beim Funkenerodieren (Senkerodieren) einer Spritzgussform aus 1.2343 soll eine Oberflächenrauheit von Ra 0,8 erreicht werden. Welche Maßnahme ist entscheidend?
Richtige Antwort: B — Stufenweise Reduktion der Entladeenergie in Schlichtgängen
Beim Senkerodieren bestimmt die Entladeenergie die Kratertiefe und damit die Rauheit. Feine Oberflächen erfordern stufenweise reduzierte Energie in Schlichtgängen. Höhere Energie erzeugt gröbere Oberflächen. Petroleum ist beim Senkerodieren ohnehin Standard-Dielektrikum (deionisiertes Wasser beim Drahterodieren), daher kein relevanter Wechsel. Spüldruck beeinflusst Rauheit kaum. Merksatz: Weniger Funkenenergie = feinere Oberfläche.
Frage 4: Beim Warmumformen eines Schmiedeteils aus 42CrMo4 bilden sich an der Oberfläche Zunder. Welche Aussage zum Zunder ist korrekt?
Richtige Antwort: A — Zunder entsteht durch Oxidation bei Temperaturen oberhalb 500 °C und muss vor der Weiterbearbeitung entfernt werden
Zunder (Eisenoxide Fe₂O₃, Fe₃O₄) bildet sich durch Sauerstoffreaktion bei Temperaturen >500 °C. Er muss entfernt werden (Strahlen, Beizen), da er die Oberflächenqualität mindert und Werkzeuge schädigt. b) ist falsch – Zunder blättert ab. c) ist falsch – unlegierte Stähle zundern besonders stark. d) Stickstoff nitriert, oxidiert nicht. Merksatz: Zunder = Sauerstoff + Hitze – abräumen vor dem Weiterarbeiten!
Frage 5: Ein Meister soll die Fertigungskosten eines Drehteils kalkulieren. Die Materialkosten betragen 12 €, die Fertigungszeit 0,5 h bei einem Maschinenstundensatz von 80 €/h. Wie hoch sind die Herstellkosten?
Richtige Antwort: B — 52 € (Material + Fertigung, aber Material- und Fertigungsgemeinkosten fehlen noch)
Herstellkosten = Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten (§ 255 HGB). 12 € + 40 € = 52 € sind nur die Einzelkosten. Für vollständige Herstellkosten fehlen die Gemeinkosten (z.B. über Zuschlagssätze). Verwaltungs-/Vertriebsgemeinkosten kommen erst bei den Selbstkosten dazu. Merksatz: Herstellkosten sind noch keine Selbstkosten — Gemeinkosten nicht vergessen!
Frage 6: Ein Meister soll nach einem Gefahrstoffvorfall die Absauganlage überprüfen lassen. Welche Prüfpflicht gilt nach BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen?
Richtige Antwort: B — Wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder befähigte Person
Nach BetrSichV müssen überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig durch ZÜS oder befähigte Personen geprüft werden – vor Inbetriebnahme und wiederkehrend. Nur nach Unfällen oder nur vor Erstinbetriebnahme reicht nicht aus. Der 5-Jahres-Turnus gilt nicht pauschal. Die konkreten Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Merksatz: BetrSichV = wiederkehrende Prüfung durch ZÜS oder befähigte Person.
Frage 7: Ein Zulieferbetrieb fertigt 5 Varianten eines Gehäuses. Der Meister soll die Bestände senken. Welches Konzept minimiert Lagerbestände durch bedarfsgesteuerte Fertigung?
Richtige Antwort: B — Just-in-Sequence-Fertigung
Just-in-Sequence (JIS) steuert bedarfsgerecht in der richtigen Reihenfolge und minimiert Bestände — besonders bei Variantenfertigung für Zulieferer. Push-Prinzip baut plangesteuert Bestände auf. Andler optimiert Losgrößen, senkt aber nicht grundsätzlich Bestände. Fortschrittszahlen überwachen Soll/Ist, steuern aber nicht bedarfsorientiert. Merksatz: JIS = richtige Menge, richtige Reihenfolge, kein Lager!
Frage 8: Ein Betrieb mit 250 Mitarbeitern plant betriebsbedingte Kündigungen von 30 Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen. Welche Pflicht hat der Arbeitgeber nach § 17 KSchG?
Richtige Antwort: B — Er muss eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstatten
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 KSchG: Bei Betrieben mit 60–499 MA ist ab mehr als 25 Entlassungen oder 10 % der Belegschaft in 30 Tagen eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit Pflicht. 30 von 250 MA (12 %) überschreitet beide Schwellen. Ohne Anzeige sind die Kündigungen unwirksam. Der BR wird angehört (§ 17 Abs. 2), hat aber kein Genehmigungsrecht. Merksatz: Massenentlassung ohne Anzeige = unwirksam!
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