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Energiefachwirt

IHK-Weiterbildung für Führungskräfte in der Energiewirtschaft und Energieversorgung.

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📋 Beschreibung

Was ist die Prüfung „Energiefachwirt“?

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung gliedert sich in vier Handlungsbereiche. Im Handlungsbereich „Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen“ befasst du dich mit den energiepolitischen Grundlagen, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie den europäischen Vorgaben für den Energiemarkt. Der Handlungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb“ umfasst Themen wie Energiehandel, Beschaffungsstrategien, Vertriebskonzepte und Kundenmanagement. Im dritten Handlungsbereich „Energiedienstleistungen und Energieeffizienz“ geht es um Energieberatung, Energieaudits, Contracting-Modelle und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Der vierte Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ behandelt Personalführung, Teamarbeit, Konfliktmanagement und Präsentationstechniken. Neben den genannten Gesetzen sind für die Prüfung unter anderem die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), die Bundesnetzagentur-Regelungen sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) relevant. Du solltest außerdem mit den Grundlagen der Netzregulierung und der Entflechtungsvorschriften vertraut sein.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Jeder der vier Handlungsbereiche wird in einer eigenen Klausur geprüft, wobei die Bearbeitungszeiten je nach Handlungsbereich zwischen 60 und 150 Minuten betragen. Die schriftlichen Prüfungen werden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt. Wird eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet, kann eine ergänzende mündliche Prüfung in diesem Handlungsbereich abgelegt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn du in allen vier Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielst, also jeweils mindestens 50 von 100 Punkten erreichst. Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne deine Vorbereitung frühzeitig und verschaffe dir zunächst einen Überblick über die vier Handlungsbereiche und deren Gewichtung. Arbeite die relevanten Gesetze wie das EnWG und das EEG systematisch durch und achte dabei besonders auf aktuelle Änderungen und Novellierungen. Nutze Fallstudien und Praxisbeispiele, um das theoretische Wissen auf konkrete Situationen der Energiewirtschaft anwenden zu können. Erstelle dir für jeden Handlungsbereich Zusammenfassungen und Lernkarten mit den wichtigsten Begriffen und Zusammenhängen. Übe regelmäßig unter prüfungsähnlichen Bedingungen, um dein Zeitmanagement zu verbessern und dich mit den typischen Aufgabenformaten vertraut zu machen. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit über 500 kostenlosen Übungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen überprüfen.

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Häufige Prüfungsfragen: Energiefachwirt

Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.

Frage 1: Nach einem großflächigen Stromausfall muss das Netz schrittweise wieder aufgebaut werden. Welche Kraftwerksfähigkeit ist dafür erforderlich?

Richtige Antwort: C — Schwarzstartfähigkeit

Schwarzstartfähigkeit bedeutet, dass ein Kraftwerk ohne externe Stromversorgung eigenständig hochfahren kann. Dies ist Voraussetzung für den Netzwiederaufbau nach einem Blackout. Lastfolgebetrieb beschreibt Leistungsanpassung im Normalbetrieb. Mindesterzeugung ist die technische Untergrenze der Leistung. Inselbetrieb ist autarker Betrieb eines Teilnetzes, nicht der Netzwiederaufbau. Merksatz: Schwarzstart = ohne Netz starten, um das Netz neu aufzubauen.

Frage 2: Ein Stadtwerk muss Netzbetrieb und Vertrieb entflechten. Welche Unbundling-Form verlangt §6b EnWG für die Rechnungslegung?

Richtige Antwort: D — Buchhalterisches Unbundling

§6b EnWG verpflichtet vertikal integrierte Versorger zur getrennten Rechnungslegung für Netz und Vertrieb (buchhalterisches Unbundling). Rechtliches Unbundling erfordert eigene Gesellschaften (§7 EnWG). Operationelles Unbundling verlangt organisatorische Unabhängigkeit des Netzbetriebs (§7a EnWG). Eigentumsrechtliches Unbundling trennt das Netzeigentum vollständig ab. Merksatz: §6b EnWG – B wie Buchführung und Buchhalterisch.

Frage 3: Ein Stadtwerk bewertet ein BHKW-Projekt. Welche Methode ermittelt den Zinssatz, bei dem der Kapitalwert genau null wird?

Richtige Antwort: C — Interne-Zinsfuß-Methode

Die Interne-Zinsfuß-Methode ermittelt den Diskontierungssatz, bei dem der Kapitalwert null wird – also die Projektrendite. Die Annuitätenmethode verteilt den Kapitalwert gleichmäßig auf Jahre. Die Amortisationsrechnung misst nur die Rückflusszeit ohne Verzinsung. Die Kostenvergleichsrechnung vergleicht lediglich Kosten verschiedener Alternativen ohne Zinsbezug. Merksatz: Interner Zinsfuß = der Break-Even-Zins des Projekts.

Frage 4: Die Bundesregierung verschärft Klimaziele. Welches Instrument des KSG steuert die sektorale CO2-Reduktion?

Richtige Antwort: A — Jährliche Emissionsbudgets je Sektor mit Nachsteuerungspflicht

Das KSG legt in §4 und Anlage 2 jährliche Emissionsmengen je Sektor fest (Energie, Verkehr, Gebäude etc.). Seit der KSG-Novelle 2024 erfolgt die Nachsteuerung sektorübergreifend auf Basis einer Gesamtbetrachtung statt durch sektorale Sofortprogramme einzelner Ministerien. Freiwillige Selbstverpflichtungen und rein europäische Instrumente sind keine Instrumente des KSG. Merksatz: KSG = Sektorbudgets mit Nachsteuerungspflicht.

Frage 5: Ein Stahlwerk erhält im EU-ETS kostenlose Zertifikate. Welches Verfahren bestimmt die Zuteilungsmenge in Phase 4?

Richtige Antwort: C — Benchmarking

In Phase 4 des EU-ETS basiert die kostenlose Zuteilung auf Produkt-Benchmarks – die 10% effizientesten Anlagen setzen den Maßstab. Grandfathering nach historischen Emissionen galt in Phase 1. Versteigerung ist der Regelfall für nicht-privilegierte Sektoren. Offsetting bezeichnet die Kompensation durch externe Klimaschutzprojekte und ist kein Zuteilungsverfahren im EU-ETS. Merksatz: Benchmark = die Besten setzen den Standard.

Frage 6: Ein Versorger entwickelt einen neuen Ökostromtarif. Der am Markt erzielbare Preis bestimmt die zulässigen Kosten. Welche Methode liegt vor?

Richtige Antwort: B — Target Costing

Beim Target Costing werden Zielkosten retrograd vom Marktpreis abgeleitet: Marktpreis minus Zielgewinn ergibt die erlaubten Kosten. Die Zuschlagskalkulation addiert Kosten progressiv auf. Die Prozesskostenrechnung ordnet Gemeinkosten Prozessen zu. Die Äquivalenzziffernkalkulation verrechnet Kosten bei artverwandten Produkten über Gewichtungsfaktoren. Merksatz: Target Costing – der Markt diktiert die Kosten, nicht umgekehrt.

Frage 7: Ein ÜNB benötigt sofort verfügbare Leistung zum Frequenzausgleich. Welche Regelenergieart wird automatisch innerhalb von 30 Sekunden aktiviert?

Richtige Antwort: A — Primärregelleistung

Primärregelleistung (FCR) wird automatisch innerhalb von 30 Sekunden vollständig aktiviert und stabilisiert die Netzfrequenz bei 50 Hz. Sekundärregelleistung (aFRR) wird innerhalb von 5 Minuten vollständig aktiviert. Minutenreserveleistung (mFRR) wird nach 15 Minuten abgerufen. Redispatch ist kein Regelenergieprodukt, sondern Engpassmanagement. Merksatz: Primär = sofort (30s), Sekundär = 5 min, Minutenreserve = 15 min.

Frage 8: Ein Stadtwerk bietet neben Strom auch Breitband-Internet an. Welcher Effekt senkt Kosten durch gemeinsame Ressourcennutzung verschiedener Produkte?

Richtige Antwort: B — Economies of Scope

Economies of Scope (Verbundvorteile) senken Kosten durch gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, Vertrieb und Verwaltung für verschiedene Produkte. Economies of Scale senken Stückkosten durch höhere Mengen eines Produkts. Der Erfahrungskurveneffekt bezieht sich auf kumulierte Produktion. Fixkostendegression ist ein Teilaspekt von Scale. Merksatz: Scope = Vielfalt nutzt gemeinsame Wege, Scale = Menge senkt den Preis.

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