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Eventmanagement IHK

IHK-Prüfung für Fachkräfte in Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events.

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📋 Beschreibung

Was ist die Prüfung „Eventmanagement IHK“?

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung deckt das gesamte Spektrum des professionellen Eventmanagements ab. Zu den zentralen Themen gehören die Konzeption und Planung von Veranstaltungen, Budgetierung und Kostenkalkulation, Vertragsrecht und rechtliche Rahmenbedingungen wie Versammlungsstättenverordnung und GEMA-Recht sowie Sicherheits- und Hygienekonzepte. Auch Marketing und Kommunikation für Events, Sponsoring, Projektmanagement und Erfolgskontrolle sind wichtige Prüfungsbereiche.

Darüber hinaus wirst du zu Themen wie Veranstaltungstechnik, Logistik, Teilnehmermanagement und Nachhaltigkeitsaspekten im Eventbereich geprüft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung: Du musst zeigen, dass du Eventkonzepte nicht nur theoretisch verstehst, sondern auch eigenständig entwickeln und umsetzen kannst. Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Kundenmanagement runden das Themenfeld ab.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung besteht typischerweise aus einem schriftlichen und einem praktischen bzw. mündlichen Teil. Im schriftlichen Bereich bearbeitest du Aufgaben zu den verschiedenen Themenfeldern in Form von offenen Fragen, Fallstudien und Multiple-Choice-Aufgaben. Dieser Teil dauert in der Regel mehrere Stunden und ist auf verschiedene Prüfungsbereiche aufgeteilt. Im mündlichen bzw. praktischen Teil präsentierst du häufig ein selbst erarbeitetes Eventkonzept und stellst dich den Fragen des Prüfungsausschusses. Zum Bestehen musst du in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erzielen, wobei die genauen Bestehensregelungen von der jeweiligen IHK festgelegt werden.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle Prüfungsthemen abdeckt. Arbeite mit praxisnahen Fallbeispielen und versuche, theoretisches Wissen immer mit konkreten Veranstaltungssituationen zu verknüpfen. Besonders hilfreich ist es, eigene kleine Eventkonzepte zu entwerfen, um die Verknüpfung von Planung, Budget und Umsetzung zu üben. Bilde Lerngruppen mit anderen Prüfungskandidaten, um verschiedene Perspektiven kennenzulernen und Wissen zu festigen. Achte darauf, die rechtlichen Grundlagen nicht zu vernachlässigen, da diese in der Prüfung häufig abgefragt werden. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

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Häufige Prüfungsfragen: Eventmanagement IHK

Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.

Frage 1: Ein Verein beauftragt Sie mit einem Sommerfest. Im Vertrag fehlt eine Regelung zur Haftung bei höherer Gewalt. Es regnet stark, das Fest wird abgebrochen. Wer haftet?

Richtige Antwort: B — Ohne vertragliche Regelung greifen §§ 275, 326 BGB – die Leistungspflicht entfällt bei Unmöglichkeit, ebenso der Vergütungsanspruch

Ohne Force-Majeure-Klausel gilt das gesetzliche Leistungsstörungsrecht: Nach § 275 BGB entfällt die Leistungspflicht bei Unmöglichkeit (das Open-Air-Fest kann bei Starkregen nicht wie vereinbart stattfinden), nach § 326 Abs. 1 BGB entfällt dann auch der Gegenleistungsanspruch (Vergütung). Es gibt weder eine automatische hälftige Teilung noch eine alleinige Veranstalterhaftung ohne Verschulden. Ergänzend kann § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) als Anpassungsgrundlage herangezogen werden. Merksatz: Keine Force-Majeure-Klausel? Dann regelt das BGB – immer vertraglich vorsorgen!

Frage 2: Nach einer Automobilmesse wollen Sie die Medienresonanz Ihrer Pressearbeit auswerten. Welche Kennzahl ist dafür am aussagekräftigsten?

Richtige Antwort: B — Der Anzeigenäquivalenzwert der erzielten Berichterstattung

Der Anzeigenäquivalenzwert (AVE) beziffert den Werbewert der redaktionellen Berichterstattung und macht Medienresonanz monetär messbar und vergleichbar. Die Anzahl versendeter Mitteilungen misst nur den Output, nicht die Wirkung. Akkreditierungen zeigen Interesse, nicht das Ergebnis. Social-Media-Reichweite betrifft nicht die klassische Pressearbeit. Hinweis: AVE ist in der Fachwelt umstritten, wird aber im IHK-Kontext als Standardkennzahl gelehrt. Merksatz: AVE = Was hätte die erzielte Berichterstattung als Anzeige gekostet?

Frage 3: Bei einer Firmenfeier setzt ein Dienstleister eigene Subunternehmer ein, ohne Sie zu informieren. Im Vertrag ist die persönliche Leistungserbringung vereinbart. Welches vertragliche Problem entsteht?

Richtige Antwort: C — Der Dienstleister verstößt gegen die persönliche Leistungspflicht gemäß § 613 S. 1 BGB

Nach § 613 S. 1 BGB ist der Dienstverpflichtete zur persönlichen Leistung verpflichtet. Wurde persönliche Leistungserbringung vereinbart, stellt die eigenmächtige Weitergabe an Subunternehmer eine Vertragsverletzung dar. Nichtigkeit tritt nicht automatisch ein, GEMA und Genehmigung sind unberührt. Nach § 278 BGB haftet der Auftragnehmer weiterhin für Fehler seiner Erfüllungsgehilfen. Merksatz: Persönliche Leistungspflicht heißt: Subunternehmer nur mit Zustimmung – Haftung bleibt beim Auftragnehmer.

Frage 4: Ihr Caterer liefert beim Kongress-Dinner statt 500 nur 380 Portionen. Der Vertrag ist ein Werkvertrag nach BGB. Welches Recht haben Sie?

Richtige Antwort: B — Nacherfüllung verlangen und bei Scheitern mindern oder Schadenersatz fordern

Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Caterer den vereinbarten Erfolg (500 Portionen). Bei Schlechtleistung greift das Mängelrecht nach § 634 BGB: Zunächst Nacherfüllung (§ 635 BGB), dann Minderung (§ 638 BGB) oder Schadenersatz (§§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB). Eine automatische Vertragsauflösung kennt das BGB nicht, und ein Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Merksatz: Beim Werkvertrag gilt: Erst nachbessern lassen, dann kürzen!

Frage 5: Ein Startup will ein Teambuilding für 25 Mitarbeiter an einem ungewöhnlichen Ort (Bunker) durchführen. Was klären Sie bei der Location-Auswahl zuerst?

Richtige Antwort: B — Ob die Location eine gültige Nutzungsgenehmigung für Veranstaltungen besitzt und Fluchtwege vorhanden sind

Bei ungewöhnlichen Locations hat die Prüfung der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung und der Fluchtwege oberste Priorität (Landesbauordnung). Ohne Genehmigung zur Nutzung als Veranstaltungsort darf kein Event stattfinden. Hinweis: Die VStättVO greift erst ab 200 Personen – bei 25 Teilnehmern ist das allgemeine Bauordnungsrecht maßgeblich. Parkplätze (a), WLAN (c) und Caterer-Erfahrung (d) sind nachgelagert. Merksatz: Erst Sicherheit, dann Spektakel – Genehmigung vor Kreativität!

Frage 6: Für eine Startup-Messe setzen Sie auf Influencer-Marketing. Ein Influencer postet ohne Werbekennzeichnung. Welches Risiko besteht?

Richtige Antwort: A — Verstoß gegen das UWG – fehlende Kennzeichnung als Werbung ist Schleichwerbung

Nach § 5a Abs. 4 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) muss der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht werden. Nicht gekennzeichnete bezahlte Posts gelten als Schleichwerbung und können abgemahnt werden. DSGVO und Urheberrecht betreffen andere Sachverhalte; die Impressumspflicht ist eine eigenständige Pflicht, nicht das Kernproblem bei fehlender Werbekennzeichnung. Merksatz: Bezahlte Kooperation = Werbekennzeichnung Pflicht, sonst droht Abmahnung!

Frage 7: Bei einem Volksfest mit 10.000 Besuchern plant die Behörde eine Auflage zur Besucherobergrenzensteuerung. Welches technische Mittel ist dafür Standard?

Richtige Antwort: B — Ein elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Echtzeit-Kapazitätsanzeige

Elektronische Zutrittskontrollsysteme erfassen Ein- und Ausgänge in Echtzeit und ermöglichen eine exakte Kapazitätssteuerung gemäß behördlicher Auflagen und dem jeweiligen Sicherheitskonzept. Manuelle Zählung ist fehleranfällig und bei dieser Größenordnung unpraktikabel, reine Videoüberwachung zählt nicht automatisch, Ticketbegrenzung allein verhindert keinen unkontrollierten Zutritt. Merksatz: Echtzeit-Zählung = sichere Kapazitätssteuerung bei Großveranstaltungen.

Frage 8: Bei einem Hallenevent für 2.800 Besucher soll die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Welches Gesetz verpflichtet den Veranstalter dazu?

Richtige Antwort: B — Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach §§ 5–6 ArbSchG Pflicht des Arbeitgebers – der Veranstalter muss sie für sein eingesetztes Personal erstellen und bei Änderungen aktualisieren. Die VStättVO regelt bauliche und betriebliche Anforderungen an die Versammlungsstätte, schreibt aber keine Gefährdungsbeurteilung im Sinne des ArbSchG vor. LBO betrifft Baurecht, GewO die Gewerbeanmeldung. Merksatz: ArbSchG = Gefährdung beurteilen, VStättVO = Versammlungsstätte regeln.

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