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Geprüfter Industriemeister Pharmazie (IHK)

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📋 Beschreibung

Was ist die Prüfung „Geprüfter Industriemeister Pharmazie (IHK)“?

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung gliedert sich in drei große Qualifikationsbereiche. Im Bereich „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ werden Themen wie Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Zusammenarbeit im Betrieb, Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten sowie Methoden der Information, Kommunikation und Planung geprüft. Der zweite Bereich umfasst die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“, die sich gezielt auf die pharmazeutische Praxis beziehen. Hier stehen Pharmazeutische Fertigung und Verpackung, Pharmazeutische Technologie, Qualitätsmanagement sowie Betriebssteuerung und Arbeitssicherheit im Vordergrund.

Besonders wichtig sind Kenntnisse der Guten Herstellungspraxis (GMP), des Arzneimittelrechts und der Hygienevorschriften. Darüber hinaus werden Führung und Personal behandelt, da du als Industriemeister Verantwortung für Mitarbeiter und Produktionsabläufe übernimmst. Du solltest also sowohl fachliche als auch betriebswirtschaftliche und soziale Kompetenzen mitbringen.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung findet in zwei Teilen statt. Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen werden ausschließlich schriftlich geprüft und bestehen aus mehreren Klausuren mit einer Dauer von jeweils 60 bis 90 Minuten. Die handlungsspezifischen Qualifikationen werden sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft. Hier bearbeitest du situationsbezogene Aufgabenstellungen und führst ein Fachgespräch. Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden, wobei du nicht bestandene Teile wiederholen kannst. Zum Bestehen ist in jedem Prüfungsbereich mindestens eine ausreichende Leistung erforderlich. Zwischen dem Ablegen der Basisqualifikationen und der handlungsspezifischen Prüfung dürfen maximal fünf Jahre liegen.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle Prüfungsbereiche abdeckt. Konzentriere dich besonders auf GMP-Richtlinien, pharmazeutische Technologie und Qualitätsmanagement, da diese Themen erfahrungsgemäß stark gewichtet werden. Nutze Originalprüfungen und Übungsaufgaben, um dich mit dem Aufgabenformat vertraut zu machen. Lerngruppen können helfen, komplexe Themen gemeinsam zu erarbeiten und unterschiedliche Perspektiven einzubringen. Wiederhole regelmäßig und setze auf aktives Lernen durch Selbsttests statt reines Lesen. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

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Häufige Prüfungsfragen: Geprüfter Industriemeister Pharmazie (IHK)

Hier findest du typische Fragen aus der Prüfung mit ausführlichen Erklärungen — ideal zur Vorbereitung.

Frage 1: Bei einer Gefahrstoffbeurteilung wird Ethylenoxid (EO) als Sterilisationsgas bewertet. Welche Eigenschaft macht EO besonders gefährlich?

Richtige Antwort: B — Es ist krebserzeugend (CMR Kat. 1B) und bildet explosionsfähige Gemische

Ethylenoxid ist als krebserzeugend Kat. 1B eingestuft (GefStoffV, CLP-VO) und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische (Explosionsgrenze 3–100 Vol.-%). Diese Kombination aus CMR-Eigenschaft und Explosionsgefahr erfordert höchste Schutzmaßnahmen nach GefStoffV und TRGS 513. a) EO ist zwar schwerer als Luft (Molmasse 44 g/mol), aber die Dichte allein macht es nicht besonders gefährlich – viele Gase sind schwerer als Luft. c) EO reagiert nicht nur mit Metallen, d) EO ist bereits bei Raumtemperatur hochreaktiv. Merksatz: EO = krebserzeugend + explosiv = doppelte Gefahr!

Frage 2: Bei einer mikrobiologischen Reinheitsprüfung wird die Keimzahl einer nicht-sterilen Creme bestimmt. Der TAMC-Wert liegt bei 150 KBE/g. Welche Ph. Eur.-Grenze gilt für Kategorie 2 (Haut)?

Richtige Antwort: B — 100 KBE/g – Grenzwert überschritten

Ph. Eur. Kapitel 5.1.4 definiert für Kategorie 2 (kutane Anwendung) einen TAMC-Grenzwert von 10² KBE/g (= 100 KBE/g). Mit 150 KBE/g ist dieser überschritten – die Charge ist OOS. a) 10 KBE/g ist kein definierter Ph. Eur.-Kategoriengrenzwert. c) 10³ KBE/g gilt für Kategorie 1 (orale, nicht-wässrige Zubereitungen). d) ist kein Standardgrenzwert der Ph. Eur. Merksatz: Haut = 10², oral nicht-wässrig = 10³ – je empfindlicher die Anwendung, desto strenger der Grenzwert.

Frage 3: Ein Meister soll eine Filmtablette mit magensaftresistentem Überzug herstellen. Der Coating-Prozess zeigt Orangenhauteffekt. Welche Ursache ist typisch?

Richtige Antwort: C — Zu hoher Feststoffgehalt der Überzugssuspension bei zu großem Sprühabstand

Der Orangenhauteffekt entsteht, wenn Sprühtropfen auf dem Weg zur Tablettenoberfläche oder unmittelbar nach dem Auftreffen antrocknen und nicht mehr gleichmäßig verlaufen. Zu hoher Feststoffgehalt erhöht die Viskosität, zu großer Sprühabstand verlängert die Flugzeit – beides fördert vorzeitige Antrocknung. Hohe Sprührate bei niedriger Drehzahl (a) verursacht eher Picking oder Twinning. Merksatz: Orangenhaut = Tropfen trocknen, bevor sie spreiten können.

Frage 4: Bei einer mikrobiologischen Wasserprüfung werden 120 KBE/ml im gereinigten Wasser (Purified Water) gefunden. Der Ph. Eur.-Aktionsgrenzwert liegt bei 100 KBE/ml. Wie ist das Ergebnis zu bewerten?

Richtige Antwort: B — Grenzwertüberschreitung – das Wasser darf nicht für die Produktion verwendet werden, Ursachenanalyse erforderlich

Ph. Eur. Monographie 0008 gibt für Purified Water einen Aktionsgrenzwert von 100 KBE/ml vor. 120 KBE/ml ist eine Überschreitung – das Wasser ist nicht spezifikationskonform und darf ohne Freigabe nicht verwendet werden. Es gibt keine 20 %-Toleranz (a), auch gereinigtes Wasser wird mikrobiologisch überwacht (c), und eine Einzelüberschreitung darf nicht ignoriert werden (d). Merksatz: Grenzwert ist Grenzwert – keine Toleranz, sofort handeln.

Frage 5: Bei der Sterilfiltration einer Injektionslösung wird ein 0,2-µm-Membranfilter eingesetzt. Der Integritätstest nach Filtration zeigt einen Bubble-Point unterhalb der Spezifikation. Was ist die Konsequenz?

Richtige Antwort: C — Die Charge muss gesperrt und die Filtration mit neuem Filter wiederholt werden

Laut EU-GMP Annex 1 muss der Integritätstest nach Filtration bestanden werden. Ein zu niedriger Bubble-Point zeigt einen Filterdefekt – die Sterilität ist nicht gewährleistet. a) Der Test ist GMP-Pflicht, nicht optional. b) Gegenteil: Ein zu niedriger Bubble-Point bedeutet, der Filter war defekt. d) Ein defekter Filter bleibt defekt, erneute Messung ändert nichts. Merksatz: Bubble-Point zu niedrig = Filter undicht = Charge gesperrt!

Frage 6: Nach Wartung einer Sterilisationsanlage fordert der Meister eine Requalifizierung. Welche Qualifizierungsstufe ist nach dem Eingriff mindestens durchzuführen?

Richtige Antwort: C — Performance Qualification (PQ)

Nach Wartung oder Änderung an qualifizierten Anlagen muss laut EU-GMP Annex 15 mindestens eine PQ den qualifizierten Zustand bestätigen. DQ und IQ sind nur bei Neuinstallation oder wesentlicher Änderung nötig. Eine Risikoanalyse allein ohne dokumentierten Leistungsnachweis reicht nicht aus. Der Umfang richtet sich nach Art und Ausmaß der Änderung. Merksatz: Nach jedem Eingriff beweist die PQ, dass die Anlage noch kann, was sie soll.

Frage 7: Ein Meister beobachtet, dass ein Teamleiter bei jeder Entscheidung die Meinung der Gruppe einholt und sich stets der Mehrheit anschließt. Welcher Führungsstil wird hier praktiziert?

Richtige Antwort: B — Kooperativer Führungsstil nach Lewin

Der kooperative (demokratische) Führungsstil nach Lewin bezieht Mitarbeiter aktiv in Entscheidungen ein und orientiert sich an der Gruppenmeinung. a) Autoritär = Alleinentscheidung ohne Mitarbeiterbeteiligung. c) Laissez-faire = keine aktive Führung, Gruppe entscheidet allein ohne Steuerung. d) Situativ passt den Stil dem Reifegrad an, beschreibt kein festes Muster. Merksatz: Kooperativ = gemeinsam entscheiden, Verantwortung teilen!

Frage 8: Ein Hersteller exportiert Arzneimittel in Drittländer. Der Auditor fragt, ob ein reines Exportarzneimittel eine deutsche Zulassung benötigt. Was ist korrekt?

Richtige Antwort: B — Exportarzneimittel benötigen keine deutsche Zulassung, aber eine Herstellungserlaubnis und GMP-Konformität

Die Zulassungspflicht nach §21 AMG gilt für das Inverkehrbringen in Deutschland. Reine Exportarzneimittel benötigen keine deutsche Zulassung, jedoch muss der Hersteller eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG besitzen und GMP einhalten. Das AMG gilt weiterhin für die Herstellung. Die Ziellandzulassung ersetzt nicht die deutsche Herstellungserlaubnis. Merksatz: Export ohne Zulassung ja, aber nie ohne Herstellungserlaubnis und GMP.

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