Sachkundeprüfung §34f – Finanzanlagenvermittler

Was ist die Prüfung „Sachkundeprüfung §34f – Finanzanlagenvermittler“?

Die Sachkundeprüfung nach §34f der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle, die als Finanzanlagenvermittler tätig werden möchten. Wenn du Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen oder Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes vermitteln oder dazu beraten willst, benötigst du diese Sachkundeprüfung als Nachweis deiner fachlichen Eignung. Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und richtet sich nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist lediglich eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen IHK – eine bestimmte Berufsausbildung ist formal nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen, da die Prüfungsinhalte anspruchsvoll sind.

Prüfungsinhalte und Themen

Die Sachkundeprüfung deckt ein breites Spektrum an Themen ab, die für die professionelle Finanzanlagenvermittlung unverzichtbar sind. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Gewerbeordnung (§34f GewO), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sowie relevante Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Geldwäschegesetz (GwG). Darüber hinaus werden wirtschaftliche Grundlagen, Finanzmathematik und Kenntnisse über verschiedene Anlageprodukte geprüft.

Je nachdem, welche Erlaubnis du anstrebst, variieren die Schwerpunkte: Kategorie 1 umfasst offene Investmentvermögen, Kategorie 2 geschlossene Investmentvermögen und Kategorie 3 Vermögensanlagen. Du wirst in den gewählten Kategorien unter anderem zu Produkteigenschaften, Chancen und Risiken, Kundenberatung, Anlegerschutz sowie zu den Pflichten des Finanzanlagenvermittlers – etwa Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten – geprüft.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen (mündlichen) Teil. Der schriftliche Teil dauert in der Regel 120 Minuten und umfasst Multiple-Choice-Fragen sowie offene Aufgaben zu den prüfungsrelevanten Themengebieten. Im praktischen Teil simulierst du ein Beratungsgespräch, in dem du zeigen musst, dass du Kundenbedürfnisse erkennen, passende Anlageprodukte empfehlen und die gesetzlichen Informationspflichten einhalten kannst. Dieser Teil dauert etwa 20 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen, musst du in beiden Teilen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen. Bei Nichtbestehen kannst du die Prüfung wiederholen.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und verschaffe dir zunächst einen Überblick über die prüfungsrelevanten Rechtsgrundlagen und Produktkategorien. Arbeite die Themen systematisch durch und lege besonderen Wert auf die Bereiche, die dir weniger vertraut sind. Übe regelmäßig mit Prüfungsfragen, um dich an das Frageformat zu gewöhnen und dein Wissen unter Prüfungsbedingungen zu testen. Für den mündlichen Teil empfiehlt es sich, Beratungsgespräche mit Lernpartnern zu simulieren, um Sicherheit in der Gesprächsführung zu gewinnen. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

Sachkundeprüfung §34d – Versicherungsvermittler

Was ist die Sachkundeprüfung §34d – Versicherungsvermittler?

Die Sachkundeprüfung nach §34d der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle, die gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchten. Sie richtet sich an angehende Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater, die eine Erlaubnis nach §34d GewO bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen wollen. Die Prüfung dient dem Verbraucherschutz und stellt sicher, dass du über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügst, um Kunden kompetent und verantwortungsvoll in Versicherungsfragen zu beraten. Die genauen Anforderungen an die Sachkunde sind in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt. Bestimmte Berufsabschlüsse, etwa als Versicherungskaufmann oder Versicherungsfachwirt, können dich von der Prüfung befreien – ob das auf dich zutrifft, erfährst du bei deiner zuständigen IHK.

Prüfungsinhalte und Themen

Die Sachkundeprüfung deckt ein breites Spektrum an versicherungsfachlichen und rechtlichen Themen ab. Im Bereich der rechtlichen Grundlagen werden Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Versicherungsvertragsrecht (VVG), in den Grundzügen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie im Wettbewerbs- und Datenschutzrecht geprüft. Ebenso wichtig sind die Vorschriften der Gewerbeordnung und der Versicherungsvermittlungsverordnung selbst sowie die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Der fachliche Schwerpunkt liegt auf den verschiedenen Versicherungssparten. Du musst dich mit der Lebensversicherung, der privaten Krankenversicherung, der Schadenversicherung (etwa Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung) sowie mit der Unfallversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge auskennen. Dabei geht es nicht nur um Produktwissen, sondern auch um die Fähigkeit, den individuellen Versicherungsbedarf eines Kunden zu analysieren und passende Lösungen zu vermitteln. Ein weiterer Prüfungsbereich umfasst die Kundenberatung, die Dokumentationspflichten und die Grundlagen der Vermögensanlage.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktisch-mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil bearbeitest du Multiple-Choice-Aufgaben sowie offene Fragen innerhalb eines Zeitrahmens von in der Regel 120 Minuten. Der mündliche Teil umfasst ein fallbezogenes Beratungsgespräch, in dem du zeigen musst, dass du einen Kunden praxisnah und bedarfsgerecht beraten kannst. Dieser Teil dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen, musst du in beiden Teilen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen. Die Prüfungsgebühren variieren je nach IHK und liegen üblicherweise zwischen 200 und 400 Euro.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und erstelle dir einen strukturierten Lernplan, der alle Prüfungsbereiche abdeckt. Konzentriere dich zunächst auf die rechtlichen Grundlagen, da diese die Basis für viele fachliche Fragen bilden. Arbeite regelmäßig mit Übungsfragen, um dein Wissen zu festigen und ein Gefühl für die Fragestellungen der Prüfung zu entwickeln. Für den mündlichen Teil empfiehlt es sich, Beratungsgespräche mit Lernpartnern zu simulieren, um Sicherheit im Kundengespräch zu gewinnen. Nutze zudem aktuelle Gesetzestexte und Fachliteratur, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit über 500 kostenlosen Übungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen überprüfen.

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