Was ist die Prüfung „Sachkundeprüfung §34f – Finanzanlagenvermittler“?
Die Sachkundeprüfung nach §34f der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle, die als Finanzanlagenvermittler tätig werden möchten. Wenn du Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen oder Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes vermitteln oder dazu beraten willst, benötigst du diese Sachkundeprüfung als Nachweis deiner fachlichen Eignung. Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und richtet sich nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist lediglich eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen IHK – eine bestimmte Berufsausbildung ist formal nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen, da die Prüfungsinhalte anspruchsvoll sind.
Prüfungsinhalte und Themen
Die Sachkundeprüfung deckt ein breites Spektrum an Themen ab, die für die professionelle Finanzanlagenvermittlung unverzichtbar sind. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Gewerbeordnung (§34f GewO), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sowie relevante Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Geldwäschegesetz (GwG). Darüber hinaus werden wirtschaftliche Grundlagen, Finanzmathematik und Kenntnisse über verschiedene Anlageprodukte geprüft.
Je nachdem, welche Erlaubnis du anstrebst, variieren die Schwerpunkte: Kategorie 1 umfasst offene Investmentvermögen, Kategorie 2 geschlossene Investmentvermögen und Kategorie 3 Vermögensanlagen. Du wirst in den gewählten Kategorien unter anderem zu Produkteigenschaften, Chancen und Risiken, Kundenberatung, Anlegerschutz sowie zu den Pflichten des Finanzanlagenvermittlers – etwa Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten – geprüft.
Ablauf und Rahmenbedingungen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen (mündlichen) Teil. Der schriftliche Teil dauert in der Regel 120 Minuten und umfasst Multiple-Choice-Fragen sowie offene Aufgaben zu den prüfungsrelevanten Themengebieten. Im praktischen Teil simulierst du ein Beratungsgespräch, in dem du zeigen musst, dass du Kundenbedürfnisse erkennen, passende Anlageprodukte empfehlen und die gesetzlichen Informationspflichten einhalten kannst. Dieser Teil dauert etwa 20 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen, musst du in beiden Teilen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen. Bei Nichtbestehen kannst du die Prüfung wiederholen.
Tipps zur Vorbereitung
Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und verschaffe dir zunächst einen Überblick über die prüfungsrelevanten Rechtsgrundlagen und Produktkategorien. Arbeite die Themen systematisch durch und lege besonderen Wert auf die Bereiche, die dir weniger vertraut sind. Übe regelmäßig mit Prüfungsfragen, um dich an das Frageformat zu gewöhnen und dein Wissen unter Prüfungsbedingungen zu testen. Für den mündlichen Teil empfiehlt es sich, Beratungsgespräche mit Lernpartnern zu simulieren, um Sicherheit in der Gesprächsführung zu gewinnen. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.