Verwalter nach §26a WEG

Was ist die Prüfung „Verwalter nach §26a WEG“?

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurde durch §26a WEG der sogenannte zertifizierte Verwalter eingeführt. Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Um diese Zertifizierung zu erlangen, musst du eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen, die deine rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung nachweist. Die Prüfung richtet sich an alle, die als WEG-Verwalter tätig werden oder bereits tätig sind und den Nachweis ihrer Sachkunde erbringen möchten. Ausnahmen gelten unter anderem für Immobilienkaufleute, Volljuristen sowie Personen mit bestimmten immobilienwirtschaftlichen Hochschulabschlüssen, die sich von der Prüfung befreien lassen können. Eine besondere Zulassungsvoraussetzung wie eine Mindestberufserfahrung gibt es für die Prüfung selbst nicht – du kannst dich also direkt anmelden.

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung deckt ein breites Spektrum an Themen ab, die für die professionelle Verwaltung von Wohnungseigentum relevant sind. Im rechtlichen Bereich werden Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht (WEG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Mietrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Grundbuchrecht und der Heizkostenverordnung geprüft. Auch Grundlagen des Vertragsrechts und der Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen gehören dazu.

Der kaufmännische Teil umfasst die Hausgeld- und Wirtschaftsplanabrechnung, die Rechnungslegung, das Erstellen von Jahresabrechnungen sowie Grundlagen der Buchführung und des Rechnungswesens. Im technischen Bereich werden Fragen zur Gebäudeinstandhaltung, zu energetischen Sanierungen, zum Baurecht und zur Verkehrssicherungspflicht gestellt. Darüber hinaus können Themen wie Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und die ordnungsmäßige Verwaltung geprüft werden.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach §26a WEG wird als rein schriftliche Prüfung bei der IHK durchgeführt. Sie besteht aus einem Fragenteil mit Multiple-Choice-Aufgaben sowie offenen Fragen und dauert in der Regel 90 Minuten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn du mindestens 50 Prozent der erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielst. Hilfsmittel wie Gesetzestexte sind üblicherweise nicht zugelassen – informiere dich jedoch vorab bei deiner zuständigen IHK über die genauen Rahmenbedingungen, da diese je nach Kammer leicht variieren können. Nach bestandener Prüfung erhältst du ein Zertifikat, das deine Sachkunde als Verwalter bescheinigt.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne deine Vorbereitung rechtzeitig und plane ausreichend Zeit für die verschiedenen Themenbereiche ein. Arbeite systematisch die relevanten Gesetzestexte durch, insbesondere das WEG in der aktuellen Fassung und die dazugehörigen Verordnungen. Nutze Karteikarten oder digitale Lerntools, um dir die wichtigsten Definitionen und Fristen einzuprägen. Besonders effektiv ist das regelmäßige Üben mit Prüfungsfragen, da du so nicht nur dein Wissen testest, sondern dich auch an das Fragenformat gewöhnst. Achte darauf, die kaufmännischen Themen wie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung anhand konkreter Rechenbeispiele zu üben. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

Sachkundeprüfung §34i – Immobiliardarlehensvermittler

Was ist die Prüfung „Sachkundeprüfung §34i – Immobiliardarlehensvermittler“?

Die Sachkundeprüfung nach §34i der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle, die gewerbsmäßig Immobiliardarlehensvermittlung betreiben möchten. Seit dem 21. März 2016 benötigst du diese Erlaubnis, wenn du Verbrauchern Immobiliarkredite vermitteln oder entsprechende Beratungsleistungen erbringen willst. Die rechtliche Grundlage bildet neben §34i GewO die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV), die Einzelheiten zu Prüfungsinhalten und -ablauf regelt. Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind neben dem Sachkundenachweis unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Wenn du bereits eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen kannst – etwa als Bankkaufmann oder Bankfachwirt – kannst du unter bestimmten Umständen von der Prüfung befreit werden.

Prüfungsinhalte und Themen

Die Prüfung deckt ein breites Spektrum an Themen ab, die für die verantwortungsvolle Vermittlung von Immobiliardarlehen erforderlich sind. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung, insbesondere die relevanten Vorschriften der Gewerbeordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Bereich Darlehensrecht, die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie das Geldwäschegesetz (GwG). Ebenso werden Kenntnisse im Bereich Verbraucherschutz und die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie geprüft.

Darüber hinaus musst du fundiertes Wissen in der Finanzierung und Kreditwirtschaft nachweisen. Dazu gehören Themen wie Darlehensarten, Zins- und Tilgungsberechnung, Beleihungswertermittlung, Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikoanalyse. Auch Grundlagen der Immobilienbewertung, des Grundbuchrechts sowie Kenntnisse über Fördermöglichkeiten und staatliche Zuschüsse sind Bestandteil der Prüfung. Ein weiterer wichtiger Bereich betrifft die Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden, einschließlich der vorvertraglichen Informationspflichten nach dem EGBGB.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Die Sachkundeprüfung nach §34i GewO besteht aus einem schriftlichen Teil, der in Form von Multiple-Choice-Aufgaben und offenen Fragen durchgeführt wird. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel 120 Minuten. Es werden dabei Fragen aus allen prüfungsrelevanten Themenbereichen gestellt. Um die Prüfung zu bestehen, musst du mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl erzielen. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen, allerdings kann bei knappem Ergebnis ein ergänzendes Fachgespräch angesetzt werden. Hilfsmittel wie Gesetzestexte sind in der Regel nicht zugelassen – erkundige dich dazu rechtzeitig bei deiner zuständigen IHK.

Tipps zur Vorbereitung

Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung und verschaffe dir zunächst einen Überblick über alle Prüfungsthemen gemäß der ImmVermV. Arbeite die rechtlichen Grundlagen systematisch durch und lege besonderen Wert auf das Darlehensrecht und die Verbraucherschutzvorschriften, da diese erfahrungsgemäß stark gewichtet werden. Nutze Karteikarten oder Zusammenfassungen, um Fachbegriffe und Berechnungsformeln zu verinnerlichen. Übe regelmäßig mit Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Format, um dich an die Fragestellungen zu gewöhnen und dein Zeitmanagement zu verbessern. Tausche dich mit anderen Prüflingen aus oder besuche einen Vorbereitungskurs, um offene Fragen zu klären. Hier auf deinepruefung.de kannst du mit ueber 500 kostenlosen Uebungsfragen gezielt trainieren und deinen Wissensstand in allen relevanten Themenbereichen ueberpruefen.

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